Verkehrsrecht
Einer der Schwerpunkte der Ackenheil Anwaltskanzlei bildet u. a. der Rechtsbereich Verkehrsrecht.

Es zeigt sich, dass mögliche Ansprüche erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden können. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen – Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.
Bei Unfall- Geschädigten ist zu betonen, dass diese für die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht aufzukommen haben. Die Kosten des Rechtsanwaltes eines Verkehrsunfalls- Geschädigten müssen in Verkehrsunfallsachen stets von dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleiches getragen werden. Aber auch Schädigern, die ihr Prozessrisiko verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an.


Bei einem Unfallschaden haben Sie ein Recht auf :


• einen Anwalt Ihrer Wahl

• auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt

• freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen

• freie Wahl des Gutachters

• einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall

• den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag

• Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen.

Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatz- fahrzeuges erstattet.


Die Ackenheil Anwaltskanzlei | Mainz setzt sich im Bereich des Verkehrsrechts für Ihre Ansprüche ein:

UNFALLVERLETZUNGEN bedingt durch einen Verkehrsunfall.

• Anspruch auf Schmerzensgeld

• Ersatz Ihres Verdienstausfalls

• Ersatz der Heilbehandlungskosten – falls die Krankenversicherung diese nicht übernehmen sollte

• Kosten der Kurbehandlung

• Umschulungsmaßnahmen

• Orthopädische Hilfsmittel

Die Kosten für Ihren Verkehrsanwalt werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Ihr Unfallgegner allein für den Unfall haftet.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei der Unfallschadenregulierung, Schmerzensgeldfragen und bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen. Die Ackenheil Anwaltskanzlei vertritt die Geschädigten von Verkehrsunfällen und hilft Ihnen dabei, einen entsprechenden Schadensausgleich durchzusetzen. Auch berät Sie Rechtsanwalt Andreas Ackenheil bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden und bei Verkehrsverstößen (bspw. Rotlichtverstoß oder Geschwindigkeitsübertretung).

Weiter Information unter:
www.verkehrsrecht-anwalt-mainz.de

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